Rechtliche Betreuung
In Deutschland werden über 1,5 Millionen Menschen rechtlich betreut. Krankheit,
Alter oder eine Behinderung verhindern, dass sie ihre Rechte alleine einfordern
und selbständig wahrnehmen können.
Rechtliche Betreuung ist soziale Arbeit und Rechtsfürsorge. Durch das Wirken
und die Unterstützung des gesetzlichen Vertreters (Betreuers) garantiert sie
die rechtliche Handlungsfähigkeit des beeinträchtigten Menschen. Durch den
Betreuer werden die Rechte des behinderten, erkrankten und beeinträchtigten
Menschen geschützt und dessen Selbstbestimmung gewahrt bzw. durchgesetzt.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist das Wohl des Menschen, dass er rechtlich
handlungsfähig bleibt — trotz Krankheit, Behinderung oder Alter.
Der Caritasverband in Andernach ist
als Betreuungsverein anerkannt
Wir sind Ansprechpartner für Betreute und Angehörige sowie für ehrenamtliche
Betreuer, Bevollmächtigte und Einrichtungen. Unsere — kostenlosen — Angebote:
wir beraten in Betreuungs- und Vollmachtsangelegenheiten
informieren über Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
vermitteln Betreuerinnen und Betreuer
Vorausschauend, selbstbestimmt
— Die Vorsorgevollmacht
Es gibt zwei Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung für einen Erwachsenen:
Die Vorsorgevollmacht wird von Ihnen als geschäftsfähigem Vollmachtgeber
selbstbestimmt und eigenverantwortlich auf eine Person Ihres Vertrauens
übertragen. Diese kann dann im Falle einer eintretenden Handlungs-
unfähigkeit die Vertretung für Sie übernehmen.
Haben Sie dagegen nicht durch eine Vollmacht vorgesorgt und werden
handlungsunfähig, so muss zu Ihrer rechtlichen Vertretung vom
Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.
Was regelt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer
medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab
Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit
oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Ihr Einsatz als rechtliche/r Betreuer/in
Wenn Sie Ihre Lebenserfahrung und etwas freie Zeit einbringen wollen, um sich
ehrenamtlich für alte, kranke oder behinderte Menschen zu engagieren, dann wäre
ein Einsatz als rechtliche Betreuerin bzw. rechtlicher Betreuer vielleicht genau das
Richtige für Sie. Melden Sie sich doch einmal unverbindlich bei uns, um weitere
Informationen zu erhalten. Auch wenn Sie in Ihrem persönlichen Umfeld (bei
Angehörigen, Freunden) bereits mit einer Situation zu tun haben, die eine rechtliche
Betreuung eventuell erforderlich macht, können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit
an uns wenden.
Als anerkannter Betreuungsverein begleitet Sie der Caritasverband und hilft Ihnen
mit Rat und Tat weiter. Wir bieten Ihnen: fachliche und persönliche Beratung —
Einführung in Ihre Aufgaben — Hilfe und Unterstützung bei der Führung einer
Betreuung — Information und Fortbildung — Versicherungsschutz.
Ein Beispiel: Frau U. leidet an der Alzheimer Krankheit. Sie braucht jemanden, der
mitdenkt und ihre Geschäfte regelt. Sie scheitert an den bürokratischen Hürden
und hat Schwierigkeiten bei der Kontoführung, bei Wohnungsangelegenheiten etc.
— als Betreuer/in helfen Sie ihr bei der Verwaltung und bei der Organisation;
nicht beim Kochen, Putzen oder Waschen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Infos zu erhalten.
Infos zum Betreuungsrecht
Seit dem Jahr 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Es setzt auf Unterstützung,
Begleitung und mehr Selbstbestimmung von alten, psychisch Kranken und
behinderten Personen.
Ein komplexes Zusammenspiel von Betreuungsgerichten, Betreuungsbehörden,
Betreuungsvereinen, Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern wurde
aufgebaut, um die notwendige und richtige Hilfe zur Verfügung zu stellen und
zu überprüfen.
Der Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V., Geschäftsstelle Andernach, ist seit 1992
als Betreuungsverein vom Land RLP und dem Kreis Mayen-Koblenz anerkannt.
Im Laufe der Jahre wurde der Auftrag zur Betreuungsarbeit und zur Unterstützung
ehrenamtlicher Betreuer erweitert um die Beratung von Bevollmächtigten und
Information zu vorsorgenden Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungs-
verfügung, Patientenverfügung).
KONTAKT
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
im Bischof-Bernhard-Stein-Haus
Ludwig-Hillesheim-Str. 3 | 56626 Andernach
allgemeine Öffnungszeiten des Hauses:
Mo — Do
08:00 — 12:00 Uhr | 13:30 — 16:30 Uhr
Fr
08:00 — 12:00 Uhr
Persönliche Kontakte sind möglich
— aber bitte vorher anrufen !
Rechtliche Betreuung | Betreuungsverein:
Claudia Götz
Telefon
02632 — 25 02-28
Fax
02632 — 25 02-13
goetz-c@caritas-andernach.de
Gianna Kappes
Telefon
02632 — 25 02-27
Fax
02632 — 25 02-12
kappes-g@caritas-andernach.de